Unterversicherung – oft erst im Schadenfall ein Thema

Wenn Gebäude, Einrichtungen und Vorräte durch Feuer oder Sturm Schaden nehmen, greift die Sachversicherung. Der Versicherungsnehmer wähnt sich gut geschützt – doch immer wieder unterschätzen Versicherungsnehmer das Risiko einer möglichen Unterversicherung, so die Erfahrung bei GGW.

Hamburg, 28.02.2019 – Nur wenn die Versicherungssumme in ausreichender Höhe gewählt wird, kann eine Entschädigungszahlung im Schadenfall die Kosten für eine Neuanschaffung oder einen Neubau auffangen. Doch oft werden Versicherungssummen zu niedrig angesetzt oder nicht entsprechend angepasst. So entstehen – meist unbewusst und unbemerkt – zum Teil hohe finanzielle Risiken. „Im Schadenfall bedeutet eine zu niedrige Versicherungssumme, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig erstattet, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert“, erläutert Nico Emde, Leiter der Sach-/Industriesparte bei GGW. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme oft 5 bis 25 Prozent niedriger liegt als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Bei einer Differenz von 25 Prozent kann das im Ernstfall schmerzhafte Folgen haben“, so der Sachversicherungsexperte.

Wie kommt es zur Unterversicherung? 

Oft wird bereits von Beginn an eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt. Darüber hinaus passiert es aber auch, dass neue Investitionen der Versicherung oder dem Makler nicht oder nicht richtig gemeldet werden. „Es kommt beispielsweise vor, dass bei gebraucht gekauften Maschinen der Kaufpreis als Versicherungswert angegeben wird“, sagt Emde. „Das ist aber falsch – es muss der aktuelle Neuwert versichert sein. Denn im Fall eines Totalschadens soll die Versicherung ja auch die Summe für eine Neuanschaffung zur Verfügung stellen.“ Das Gleiche gilt für rabattiert gekaufte oder geleaste Güter. Auch in diesem Fall muss der volle Neuwert zur Berechnung der Versicherungssumme zum Tragen kommen.
 

Unterversicherung – ein Rechenbeispiel für die Gebäudeversicherung

Versicherungssumme:   8 Mio. Euro
Tatsächlicher Wert: 10 Mio. Euro => Die Unterversicherung beträgt 20 Prozent. Sturmschaden: 1 Mio. Euro
Entschädigung: 0,8 Mio. Euro => Die Entschädigungssumme reduziert sich ebenfalls um 20 Prozent.  Erklärung: Obwohl das Gebäude insgesamt mit 8 Mio. Euro versichert ist, wird die Entschädigung nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert erstattet (§75 VVG). In diesem Fall beträgt die Entschädigung 800.000 €, was für das Unternehmen einen Schaden von 200.000 € bedeutet.
 

Zusatzvereinbarungen zur Unterversicherung treffen 

Um das Risiko der Unterversicherung zu minimieren, lassen sich mit den Versicherern bestimmte Vereinbarungen treffen: 

  • Bei der sogenannten Höherhaftung wird auf die ermittelte Versicherungssumme ein Aufschlag um einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart. So wird im Schadenfall eine Unterversicherung bis zu diesem Prozentanteil vermieden. 
  • Bei einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung und erstattet den Schaden bis zum Neuwert.


„Wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfehlen wir die Erstellung eines Wertgutachtens seiner Gebäude und Güter durch unabhängige Sachverständige und die anschließende Überprüfung der Versicherungssummen in den Verträgen“, sagt Emde. „Gerne stehen wir bei Fragen zum Thema und der Suche nach Sachverständigen zur Seite.“ Sie haben Fragen zum Thema Unterversicherung? Sprechen Sie uns an! Nico Emde
Leiter Sach-/Industrie

  • Tel.: +49 40 328101 – 4032
  • E-Mail: N.Emde@ggw.de
     
Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Anika Wist
Veröffentlicht: 28.02.2019
Share:

Ansprechpartner

Nicole Scheunemann
Kundenbetreuung
Informieren Sie uns gern, wenn Sie Pressematerial oder Publikationen erhalten möchten.

Das könnte auch von Interesse sein

ARWO Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler Ver­än­de­run­gen, und es ist an­zu­neh­men, dass auch das neue Jahr vie­le Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen wird. Um­so mehr freu­en wir uns dar­auf, auch im neu­en Jahr wie­der als zu­ver­läs­si­ger und kom­pe­ten­ter Part­ner an Ih­rer Sei­te zu ste­hen. …lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die Sys­te­me un­se­res Un­ter­neh­mens. Wie schon be­rich­tet, wur­den um­ge­hend al­le Si­cher­heits­maß­nah­men ein­ge­lei­tet und ein Kri­sen­stab ein­ge­rich­tet. …lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff be­trof­fen. Es wur­den um­ge­hend al­le Si­cher­heits­maß­nah­men ein­ge­lei­tet und ein Kri­sen­stab ein­ge­rich­tet. …lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig von Ver­trau­ens­schä­den. Ei­ne klas­si­sche Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung schützt vor be­stimm­ten Straf­ta­ten, durch die Ver­trau­ens­per­so­nen oder Drit­te - oft via In­ter­net - Un­ter­neh­men schä­di­gen. Auch auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung ge­winnt die­ses Ri­si­ko zu­neh­mend an Be­deu­tung. …lesen

Hamburg, 22.02.2023
Versicherungspflicht für Berufliche Betreuer

Durch die Be­treu­ungs­re­form wur­de zum 1. Ja­nu­ar 2023 ei­ne neue Pflicht­ver­si­che­rung mit dem Ziel der "Si­che­rung ei­ner ein­heit­li­chen Min­dest­qua­li­tät der be­ruf­li­chen Be­treu­ung" ein­ge­führt. …lesen

Hamburg, 01.02.2023
GGW erneut mit dem Kununu Top Company Siegel ausgezeichnet

Kununu, das füh­ren­de In­ter­net­por­tal für Ar­beit­ge­ber­be­wer­tun­gen, hat GGW er­neut mit dem TOP COM­PA­NY SIE­GEL aus­ge­zeich­net. Un­ter den zahl­rei­chen Un­ter­neh­men, die auf die­ser Platt­form ver­tre­ten sind, er­rei­chen ge­ra­de ein­mal rund fünf Pro­zent die­se Qua­li­fi­ka­ti­on. Dar­um sind wir sehr stolz und freu­en uns, sie nach 2022 nun be­reits zum zwei­ten Mal zu er­hal­ten. …lesen

ARWO Blog

ARWO Downloadcenter

Wichtige Unterlagen to go

Besuchen Sie unser Downloadcenter und laden Sie aktuelle Broschüren oder wichtige Formulare schnell und einfach herunter.

Zum Downloadcenter