Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz: Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

Am 1. Ju­li die­ses Jah­res ist das Fi­nanz­markt­in­te­gri­täts­stär­kungs­ge­setz in Kraft ge­tre­ten. Durch die da­mit ver­schärf­ten Haf­tungs­re­ge­lun­gen im HGB wirkt sich das FISG (un­ter Um­stän­den) auch auf die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht-Ver­si­che­rung von Wirt­schafts­prü­fern aus. Was sich bis­her noch in ei­ner kom­for­ta­blen Über­gangs­zo­ne be­fin­det, wird zum 1. Ja­nu­ar 2022 Rea­li­tät. Wir er­klä­ren Ih­nen, war­um Sie jetzt han­deln soll­ten.

Hamburg, 29.11.2021 – Im Zuge der Einführung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes - kurz FISG - wurde die Haftung für gesetzliche Abschlussprüfungen verschärft. Dies soll für Abschlussprüfungen gelten, die ab dem 01.01.2022 erfolgen. Bis dahin sind es nur noch wenige Wochen, und so prüfen derzeit viele Kanzleien ihre Mandantenstruktur auf das jeweilige Haftungspotential mit dem Ziel, zu bewerten, ob die aktuellen Versicherungssummen der Berufshaftpflicht weiterhin ausreichend sind.


Nicht alle Änderungen eindeutig

Tatsächlich gibt es aktuell noch keine Klarheit darüber, ob auch Prüfungen, die mit einem Verweis auf §323 Abs. 2 HGB nach dem 01.07.2021 erfolgten und noch erfolgen, ebenfalls dieser Übergangsregelung unterliegen. Beispielhaft seien an dieser Stelle die EEG-Prüfungen oder Verschmelzungsprüfungen genannt. Hier besteht eine eindeutige Regelungslücke, deren Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind. Zwar wird derzeit oft damit argumentiert, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, um Abschlussprüfer und Prüfer mit Verweis auf §323 Abs. 2 HGB unterschiedlich zu behandeln, doch muss eindeutig erwähnt werden, dass die Umstände bisher ungeklärt sind. Es besteht also die Gefahr, dass diese Tätigkeiten bereits den verschärften Regeln unterliegen.
 

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie daher umgehend, ob Ihre Kanzlei nach dem 01.07.2021 Tätigkeiten bei Mandanten vorgenommen hat, bei denen die Haftungsverschärfung zur Folge hat, dass Ihre Versicherungssummen signifikant überschritten werden. Ist dies der Fall, sollten Sie auf jeden Fall eine frühzeitige Anhebung der Versicherungssummen überdenken. Alternativ zur Anpassung der laufenden Kanzleipolice gibt es auch die Möglichkeit, eine Absicherung über eine mandatsbezogene Deckung zu wählen. Beide Alternativen lassen sich grundsätzlich auch rückwirkend umsetzen, falls entsprechende Tätigkeiten bereits vorgenommen wurden.
 

Unsere Unterstützung für Sie

Hier für Sie eine Übersicht der neuen Haftungsgrenzen:

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen:

          16.000.000 EUR bei einfacher Fahrlässigkeit, unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit

  • Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen:

          4.000.000 EUR bei einfacher Fahrlässigkeit, 32.000.000 EUR bei grober Fahrlässigkeit

  • Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind (also nicht unter Punkt 1 oder 2 fallen):

          1.500.000 EUR bei einfacher Fahrlässigkeit, 12.000.000 EUR bei grober Fahrlässigkeit

Weitere Hintergründe und Erläuterungen zur Einführung des FISG finden Sie jederzeit auch in unserem Blog unter www.ggw.de/news, der Artikel erschien am 18.06.2021.

Bedenken Sie die kurze Zeitspanne bis zum in Kraft treten der neuen Regelungen, und schieben Sie die Klärung im eigenen Interesse nicht weiter hinaus. Für Diskussionen zu unterschiedlichen Lösungsansätzen und zur Klärung noch offener Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 29.11.2021
Share:

Ansprechpartner

Janina Mundus
Leiterin Vermögensschaden-Haftpflicht, D&O, Rechtsschutz und Cyber
Informieren Sie uns gern, wenn Sie Pressematerial oder Publikationen erhalten möchten.

Das könnte auch von Interesse sein

ARWO Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler Ver­än­de­run­gen, und es ist an­zu­neh­men, dass auch das neue Jahr vie­le Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen wird. Um­so mehr freu­en wir uns dar­auf, auch im neu­en Jahr wie­der als zu­ver­läs­si­ger und kom­pe­ten­ter Part­ner an Ih­rer Sei­te zu ste­hen. …lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die Sys­te­me un­se­res Un­ter­neh­mens. Wie schon be­rich­tet, wur­den um­ge­hend al­le Si­cher­heits­maß­nah­men ein­ge­lei­tet und ein Kri­sen­stab ein­ge­rich­tet. …lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff be­trof­fen. Es wur­den um­ge­hend al­le Si­cher­heits­maß­nah­men ein­ge­lei­tet und ein Kri­sen­stab ein­ge­rich­tet. …lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig von Ver­trau­ens­schä­den. Ei­ne klas­si­sche Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung schützt vor be­stimm­ten Straf­ta­ten, durch die Ver­trau­ens­per­so­nen oder Drit­te - oft via In­ter­net - Un­ter­neh­men schä­di­gen. Auch auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung ge­winnt die­ses Ri­si­ko zu­neh­mend an Be­deu­tung. …lesen

Hamburg, 22.02.2023
Versicherungspflicht für Berufliche Betreuer

Durch die Be­treu­ungs­re­form wur­de zum 1. Ja­nu­ar 2023 ei­ne neue Pflicht­ver­si­che­rung mit dem Ziel der "Si­che­rung ei­ner ein­heit­li­chen Min­dest­qua­li­tät der be­ruf­li­chen Be­treu­ung" ein­ge­führt. …lesen

Hamburg, 01.02.2023
GGW erneut mit dem Kununu Top Company Siegel ausgezeichnet

Kununu, das füh­ren­de In­ter­net­por­tal für Ar­beit­ge­ber­be­wer­tun­gen, hat GGW er­neut mit dem TOP COM­PA­NY SIE­GEL aus­ge­zeich­net. Un­ter den zahl­rei­chen Un­ter­neh­men, die auf die­ser Platt­form ver­tre­ten sind, er­rei­chen ge­ra­de ein­mal rund fünf Pro­zent die­se Qua­li­fi­ka­ti­on. Dar­um sind wir sehr stolz und freu­en uns, sie nach 2022 nun be­reits zum zwei­ten Mal zu er­hal­ten. …lesen

ARWO Blog

ARWO Downloadcenter

Wichtige Unterlagen to go

Besuchen Sie unser Downloadcenter und laden Sie aktuelle Broschüren oder wichtige Formulare schnell und einfach herunter.

Zum Downloadcenter