Unfallrisiken im Homeoffice abdecken - Neue Homeoffice Unfallversicherung bietet Überbrückungslösung

Kontaktverbot und „Physical Distancing“ machen auch vor Unternehmen nicht halt. In den letzten Wochen richteten viele Homeoffice-Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter ein. Doch wie steht es um den Unfallschutz der Mitarbeiter? Eine schlanke, neue Homeoffice-Unfalldeckung schützt über den gesetzlichen Umfang hinaus und ist monatlich kündbar.

Hamburg, 30.04.2020 – Seit einigen Wochen ist das öffentliche und privatwirtschaftliche Leben in Deutschland stark eingeschränkt. Das Konzept der politischen Krisenverantwortlichen sieht vor, die Ausbreitung des Corona-Virus deutlich zu verlangsamen, indem persönliche Kontakte stark reduziert werden. Für Unternehmen bedeutet das, die Belegschaft – wenn möglich – aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter im Homeoffice bei der Ausübung seiner Tätigkeit verunfallt?


Arbeitsplatz Homeoffice – Leistung und Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Arbeitsunfällen greift prinzipiell die gesetzliche Unfallversicherung. „Doch es gibt Unterschiede zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen und einer privaten oder vom Arbeitgeber zusätzlich abgeschlossenen Gruppen-Unfallversicherung“, weiß Bernd Ruseler, Leiter des Bereichs Haftpflichtversicherungen bei GGW. Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch: „Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht“, erläutert Ruseler. Ein Beispiel: Fällt eine Person die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert.  Besonders gravierend ist der Unterschied zwischen Homeoffice und „regulärem“ Arbeitsplatz bei einem Unfall, der sich auf dem Weg zur Toilette oder zum Mittagessen ereignet. So sind laut diversen Gerichtsurteilen Unfälle auf dem Weg zur Toilette oder zur Küche im Homeoffice nicht gesetzlich unfallversichert. Im Betrieb dagegen steht der Weg innerhalb des Firmenanwesens des Arbeitgebers vom Arbeitsplatz zur Kantine oder zur Toilette unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch für den Weg zur Kindertagesstätte können Homeoffice-Beschäftigte keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beanspruchen. Zwar besteht Schutz, wenn Arbeitnehmer ihren Nachwuchs auf ihrem versicherten Arbeitsweg zur Kita begleiten, doch ist diese Regelung nicht auf Homeoffice-Beschäftigte übertragbar, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem kürzlich verkündeten Urteil. Doch selbst wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat, reichen diese häufig nicht, um unfallbedingte Zusatzkosten und/oder Einkommenslücken ausreichend abzudecken. „Zwar zahlt die Krankenversicherung im Falle eines Unfalls dann für direkte Krankheitskosten“, sagt Ruseler. „Entstehen aber Folgekosten oder ist ein länger dauernder Lohnausfall – jenseits der maximal 72 Wochen Krankengeld – zu beklagen, greift kein vollständiger Ausgleich des vorherigen Jahresarbeitsverdienstes durch die gesetzliche Unfallversicherung“, gibt er zu bedenken.
 

Gruppenunfallversicherung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Deckung – ist aber für viele Unternehmen in der jetzigen Lage nicht umsetzbar

Laut Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) passieren 73 Prozent aller Unfälle nicht während der gesetzlich versicherten Arbeitszeit. Für Ruseler ist die einzig sichere Lösung zum Schutz der Arbeitnehmer daher der Abschluss einer arbeitgeberseitigen Gruppenunfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung. „Freiwillige Sozialleistungen dieser Art zeigen die Wertschätzung des Arbeitgebers und werden von Mitarbeitern zunehmend geschätzt“, so die Erfahrungen des Haftpflichtexperten. „Darüber hinaus sorgen die Leistungen der Versicherung dafür, dass Mitarbeiter nach einem Unfall möglichst schnell wieder einsatzfähig sind. Doch klar ist auch, dass viele Unternehmen trotz günstiger Konditionen und Gruppentarife sowie der Möglichkeit individueller Anpassungen des Deckungsumfangs diese Lösung in der jetzigen wirtschaftlich eher schwierigen Lage nicht finanzieren können. Nichtsdestotrotz besteht das Problem, dass im Homeoffice die über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckten Risiken begrenzter sind als im Unternehmen vor Ort.“ 
 

Neue Homeoffice Versicherung schützt bis zur Rückkehr zur Normalität

Eine Zwischenlösung, die der eingeschränkten Risikoabdeckung der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice Rechnung trägt, später aber den Weg zurück zum vorgeschriebenen Minimalschutz ermöglicht, ist die Homeoffice Versicherung, die die GGW Gruppe in Zusammenarbeit mit der Chubb European Group SE anbietet. Unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst der Versicherungsschutz die Unfälle, die während der beruflichen Tätigkeit im Home Office, also in Wohnung / Haus und Garten der versicherten Person verursacht worden sind. Er umfasst außerdem die üblichen Handlungen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Zubereiten und Verzehr von Essen, Körperpflege oder Aktivitäten rund um die Kinderbetreuung der im Haushalt lebenden Kinder (inklusivie Fahrten).   Der Versicherungsschutz gilt in der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr außer an Sonn- und Feiertagen und schließt alle Tätigkeiten aus, die nicht im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit oder den Handlungen des täglichen Lebens der versicherten Person stehen. Dazu zählen beispielsweise Gartenarbeit, Reparaturen oder Renovierungsarbeiten. „Durch diese Ausschlüsse lassen sich gegenüber einer 24-Stunden-Gruppenunfalldeckung erhebliche Prämien-Einsparungen erzielen“, sagt Ruseler. „Ein weiterer Vorteil ist, dass sich diese Deckung auf Monatsbasis darstellen und sich so quasi als „Interimslösung“ gut nutzen lässt“, so der Experte. „Sie kann spätestens zwei Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Ansonsten verlängert sie sich jeweils um einen weiteren Monat.“ Darüber hinaus bietet die Homeoffice Versicherung Zusatzleistungen im Schadenfall an, darunter beispielsweise Krankentransportkosten, Rehabeihilfe oder Umbaukosten für Arbeitsplatz, Wohnung und Auto.
 

Haben Sie Interesse an einer Homeoffice Versicherung oder wünschen weitere Informationen? 

 

Kontakt:Bernd Ruseler
Leiter Haftpflichtversicherungen GGW
Telefon: +49 40 328101-4340
E-Mail:

 

b.ruseler(at)ggw.de
 

Sie wollen mehr für Ihre Mitarbeiter tun?

Alternativ verfügen unsere Kollegen bei GGW Versorgungsmanagement über Konzepte zu einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherung. Diese wird entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Mitarbeiter als Entgeltumwandlung aus dem Brutto-Einkommen finanziert. Häufig ist ein Verzicht auf eine Risikoprüfung möglich, sodass selbst Mitarbeiter mit Vorerkrankungen versichert werden können.

 

Kontakt:Martin Meiselbach
Geschäftsführer GGW Versorgungsmanagement
Telefon: +49 40 328101-4291
E-Mail:

 

m.meiselbach(at)ggw-v.de
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Anika Wist
Veröffentlicht: 30.04.2020
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