Bei Wirtschafts- oder Cyberkriminalität spricht man häufig von Vertrauensschäden. Eine klassische Vertrauensschadenversicherung schützt vor bestimmten Straftaten, durch die Vertrauenspersonen oder Dritte - oft via Internet - Unternehmen schädigen. Auch aufgrund der technischen Entwicklung gewinnt dieses Risiko zunehmend an Bedeutung.
Hamburg, 11.05.2023 – Traditionell sichert die Vertrauensschadenversicherung gegen finanzielle Folgen krimineller Machenschaften eigener Mitarbeiter und Fremdpersonal sowie externer Vertrauter wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwälte, sogenannte Vertrauenspersonen, ab.
Konkret spricht man von Außen- und Innentätern, je nachdem, ob es sich bei dem Täter um einen Dritten oder eine Vertrauensperson handelt. Auch kollusives Verhalten von Innen- und Außentätern, beispielsweise durch Weitergabe von Insiderwissen, um einen Angriff zu unterstützen, ist in der Praxis zu beobachten.
Im Schadenfall gewinnen Themen, die möglicherweise zunächst als nebensächlich betrachtet wurden, erheblich an Bedeutung:
Grundsätzlich muss im Schadenfall selbstverständlich jeder Versicherer prüfen, ob
a) der Schaden in die vereinbarte Deckung fällt und
b) getroffene Vereinbarungen eingehalten wurden.
Gewisse Formalia, die mindestens ein juristisches Grundverständnis erfordern, sind in diesem Zusammenhang unvermeidlich. In der Praxis erleben wir, dass Versicherer die Regulierung von Vertrauensschäden unterschiedlich konstruktiv begleiten. Teilweise ist sogar beim gleichen Versicherer ein unterschiedliches Vorgehen der jeweiligen Schadenprüfer bei ähnlichen Schadenfällen zu beobachten.
Gute Vorbereitung im Schadenfall
Zu einer schnellen und reibungslosen Schadenregulierung tragen unter anderem bei:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist eine abschließende Regulierung innerhalb von vier bis sechs Wochen durchaus möglich. Manche Schadenszenarien, die umfangreich aufgearbeitet und/oder vor Gericht behandelt werden, können sich aber auch über Jahre hinziehen. In solchen Fällen ist es auf Wunsch des Kunden möglich, dass der Versicherer bereits erste Zahlungen leistet, um die Liquidität zu stützen. Insbesondere bei längeren Verfahren ist auch die Frage, ob Kosten in den Versicherungsschutz fallen, von Bedeutung.
Insbesondere im Bereich Internetkriminalität weicht die Deckung verschiedener Versicherer erheblich voneinander ab. Nach unserer Einschätzung ist eine Vertrauensschadenversicherung ein komplexes Produkt, das nicht von der Stange gekauft werden sollte. Neben Preis und Deckungssumme sind die Deckungsinhalte und das Renommee des Versicherers unbedingt entscheidungsrelevant.
Wir begleiten unsere Kunden regelmäßig
Interessant ist, dass sich Schadenszenarien häufig ähneln. In jüngerer Zeit hatten wir beispielsweise zwei große Fälle von Cyberkriminalität ("Fake President") mit jeweils sechsstelligen Schadensummen, die vom Vorgehen her zu mehr als 90 Prozent deckungsgleich waren. Dank enger Abstimmung und guter Zusammenarbeit von Kunde, Versicherer und Makler konnten wir zur Zufriedenheit unserer Kunden vollständige Regulierung innerhalb von etwa sechs Wochen erreichen.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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