Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig von Ver­trau­ens­schä­den. Ei­ne klas­si­sche Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung schützt vor be­stimm­ten Straf­ta­ten, durch die Ver­trau­ens­per­so­nen oder Drit­te - oft via In­ter­net - Un­ter­neh­men schä­di­gen. Auch auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung ge­winnt die­ses Ri­si­ko zu­neh­mend an Be­deu­tung.

Hamburg, 11.05.2023 – Tra­di­tio­nell si­chert die Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung ge­gen fi­nan­zi­el­le Fol­gen kri­mi­nel­ler Ma­chen­schaf­ten ei­ge­ner Mit­ar­bei­ter und Fremd­per­so­nal so­wie ex­ter­ner Ver­trau­ter wie Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder An­wäl­te, so­ge­nann­te Ver­trau­ens­per­so­nen, ab.


Außen- und Innentäter

Kon­kret spricht man von Au­ßen- und In­nen­tä­tern, je nach­dem, ob es sich bei dem Tä­ter um ei­nen Drit­ten oder ei­ne Ver­trau­ens­per­son han­delt. Auch kol­lu­si­ves Ver­hal­ten von In­nen- und Au­ßen­tä­tern, bei­spiels­wei­se durch Wei­ter­ga­be von In­si­der­wis­sen, um ei­nen An­griff zu un­ter­stüt­zen, ist in der Pra­xis zu be­ob­ach­ten.
 

Das Kleingedruckte

Im Scha­den­fall ge­win­nen The­men, die mög­li­cher­wei­se zu­nächst als ne­ben­säch­lich be­trach­tet wur­den, er­heb­lich an Be­deu­tung:

  • Ist der ef­fek­ti­ve Scha­den ge­deckt, d. h. sind die De­ckungs­in­hal­te der Po­li­ce, das Klein­ge­druck­te, op­ti­mal auf das ei­ge­ne Ge­schäfts­mo­dell ab­ge­stimmt?
  • Sind Maßnahmen zur konkreten Schadenbegrenzung bekannt?
  • Sind im Vorfeld alle Obliegenheiten erfüllt worden?
  • Sind An­ga­ben, bei­spiels­wei­se zu in­ter­nen Kon­troll­me­cha­nis­men, die bei Ab­schluss der Ver­si­che­rung ge­macht wur­den, un­ver­än­dert und un­ein­ge­schränkt gül­tig?

Grundsätzlich muss im Schadenfall selbstverständlich jeder Versicherer prüfen, ob

a) der Schaden in die vereinbarte Deckung fällt und
b) getroffene Vereinbarungen eingehalten wurden.

Ge­wis­se For­ma­lia, die min­des­tens ein ju­ris­ti­sches Grund­ver­ständ­nis er­for­dern, sind in die­sem Zu­sam­men­hang un­ver­meid­lich. In der Pra­xis er­le­ben wir, dass Ver­si­che­rer die Re­gu­lie­rung von Ver­trau­ens­schä­den un­ter­schied­lich kon­struk­tiv be­glei­ten. Teil­wei­se ist so­gar beim glei­chen Ver­si­che­rer ein un­ter­schied­li­ches Vor­ge­hen der je­wei­li­gen Scha­den­prü­fer bei ähn­li­chen Scha­den­fäl­len zu be­ob­ach­ten.

Gute Vorbereitung im Schadenfall

Zu einer schnellen und reibungslosen Schadenregulierung tragen unter anderem bei:

  • gute Abstimmung der Deckungsinhalte auf das Geschäftsmodell bei Abschluss der Police,
  • schnelles und professionelles Vorgehen im Schadenfall und
  • eine gute und umfassende Dokumentation und Aufbereitung des Schadens.

Sind die Vor­aus­set­zun­gen er­füllt, ist ei­ne ab­schlie­ßen­de Re­gu­lie­rung in­ner­halb von vier bis sechs Wo­chen durch­aus mög­lich. Man­che Scha­densze­na­ri­en, die um­fang­reich auf­ge­ar­bei­tet und/oder vor Ge­richt be­han­delt wer­den, kön­nen sich aber auch über Jah­re hin­zie­hen. In sol­chen Fäl­len ist es auf Wunsch des Kun­den mög­lich, dass der Ver­si­che­rer be­reits ers­te Zah­lun­gen leis­tet, um die Li­qui­di­tät zu stüt­zen. Ins­be­son­de­re bei län­ge­ren Ver­fah­ren ist auch die Fra­ge, ob Kos­ten in den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len, von Be­deu­tung.
 

Unser Service für Sie

Ins­be­son­de­re im Be­reich In­ter­net­kri­mi­na­li­tät weicht die De­ckung ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer er­heb­lich von­ein­an­der ab. Nach un­se­rer Ein­schät­zung ist ei­ne Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung ein kom­ple­xes Pro­dukt, das nicht von der Stan­ge ge­kauft wer­den soll­te. Ne­ben Preis und De­ckungs­sum­me sind die De­ckungs­in­hal­te und das Re­nom­mee des Ver­si­che­rers un­be­dingt ent­schei­dungs­re­le­vant.

Wir begleiten unsere Kunden regelmäßig

  • bei der Auswahl der richtigen Deckung und des richtigen Anbieters,
  • beim Um­gang mit Ob­lie­gen­hei­ten und der re­gel­mä­ßi­gen Über­prü­fung, ob ei­ne An­pas­sung der Po­li­ce er­for­der­lich ist und
  • im Schadenfall.

In­ter­es­sant ist, dass sich Scha­densze­na­ri­en häu­fig äh­neln. In jün­ge­rer Zeit hat­ten wir bei­spiels­wei­se zwei gro­ße Fäl­le von Cy­ber­kri­mi­na­li­tät ("Fake Pre­si­dent") mit je­weils sechs­stel­li­gen Scha­den­sum­men, die vom Vor­ge­hen her zu mehr als 90 Pro­zent de­ckungs­gleich wa­ren. Dank en­ger Ab­stim­mung und gu­ter Zu­sam­men­ar­beit von Kun­de, Ver­si­che­rer und Mak­ler konn­ten wir zur Zu­frie­den­heit un­se­rer Kun­den voll­stän­di­ge Re­gu­lie­rung in­ner­halb von et­wa sechs Wo­chen er­rei­chen.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Björn Albert
Veröffentlicht: 11.05.2023
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Ansprechpartner

Björn Albert
GGW Kreditversicherungs-Makler GmbH – Geschäftsführer
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