Versicherungspflicht für Berufliche Betreuer

Durch die Be­treu­ungs­re­form wur­de zum 1. Ja­nu­ar 2023 ei­ne neue Pflicht­ver­si­che­rung mit dem Ziel der "Si­che­rung ei­ner ein­heit­li­chen Min­dest­qua­li­tät der be­ruf­li­chen Be­treu­ung" ein­ge­führt.

Hamburg, 22.02.2023 – Be­rufs­be­treu­er müs­sen sich nun als sol­che zu­las­sen und ei­ne Re­gis­trie­rung bei der Stamm­be­hör­de (Be­treu­ungs­be­hör­de, Be­treu­ungs­stel­le) vor­neh­men. Ne­ben ei­nem Sach­kun­de­nach­weis und per­sön­li­cher Eig­nung und Zu­ver­läs­sig­keit ist der Nach­weis ei­ner Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu er­brin­gen, und dies ver­pflich­tend.

Hierzu heißt es in § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG:

"Vor­aus­set­zung ... sind: ... ei­ne Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zur De­ckung der sich aus der Be­rufs­tä­tig­keit er­ge­ben­den Haft­pflicht­ge­fah­ren für Ver­mö­gens­schä­den mit ei­ner Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me von 250.000 Eu­ro für je­den Ver­si­che­rungs­fall und von 1 Mil­li­on Eu­ro für al­le Ver­si­che­rungs­fäl­le ei­nes Ver­si­che­rungs­jah­res."

Für be­reits be­rufs­mä­ßig tä­ti­ge Be­treu­er gilt ei­ne Über­gangs­frist bis zum 30.06.2023. Ach­tung, ei­ne Ver­si­che­rungs­pflicht be­steht je­doch schon ab dem 01.01.2023!
 

Mitversicherung im Rahmen der Pflichtversicherung

Bis­lang wur­de das Ri­si­ko des Be­treu­ers in der Pflicht­ver­si­che­rung als Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter usw. mit­ver­si­chert. Die­se Mit­ver­si­che­rung ent­spricht nicht der neu ge­for­der­ten Pflicht­ver­si­che­rung als Be­ruf­li­cher Be­treu­er.

Ei­ne ein­heit­li­che Vor­ge­hens­wei­se der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten mit die­sem The­ma ist der­zeit nicht er­kenn­bar. Grö­ße­re Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten häu­fig ei­nen ge­set­zes­kon­for­men Ein­schluss in die be­ste­hen­de Pflicht­ver­si­che­rung als Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter usw. ge­gen ei­nen ge­rin­gen Prä­mi­en­zu­schlag an. Wich­tig ist dies­be­züg­lich, auf ei­ne Mit­ver­si­che­rung ab dem 01.01.2023 zu ach­ten.

So­fern Sie al­so als Be­ruf­li­cher Be­treu­er tä­tig sind, be­steht so­for­ti­ger Hand­lungs­be­darf. Bit­te spre­chen Sie uns an, ger­ne prü­fen wir Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Dennis Wiese
Veröffentlicht: 22.02.2023
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Fachbetreuung Vermögensschaden-Haftpflicht, D&O, Rechtsschutz und Cyber
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